Das im Februar 2009 in Kraft getretene Dienstrechtsneuordnungsgesetz sieht in seinem § 22 Absatz 5 ein Verfahren zum Laufbahnwechsel zwingend vor. Damit ist ein prüfungsfreier Aufstieg für die Bundespolizeien derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das war der Kernpunkt der Aussage des Abteilungsleiter Bundespolizei, Christof Verenkotte bei einem sogenannten “Werkstattgespräch” mit den, in der Bundespolizei vertretenen Gewerkschaften zur Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten in der Bundespolizei. Alle Beteiligten waren sich in der Einschätzung einig, dass diese Festlegungen im Dienstrechtsneuordnungsgesetz jedenfalls nicht kurzfristig geändert werden. Die Vertreter des Bundesministeriums des Innern machten weiter deutlich, dass eine Einrichtung von Beförderungskorridoren mit festgelegten Beförderungszeiten nach ihrer Auffassung nicht verfassungskonform sei und damit nicht angewandt werden könne. Das Bundesministerium des Innern prüft deshalb derzeit Möglichkeiten, die Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst so neu auszurichten, dass die 40 % gehobener Dienst auf jeden Fall bis zum Jahr 2013 erreicht werden. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation forderte die Gewerkschaft der Polizei folgende Maßnahmen ein:
1. Das Verfahren für den eingeschränkten Praxisaufstieg muss deutlich verkürzt und von allen, nicht notwendigen Elemente bereinigt werden. Wer keine Führungsfunktion einnimmt, braucht auch keinen Führungslehrgang.
2. Die Notwendigkeit eines Eignungsauswahlverfahrens muss geprüft und das Verfahren selbst so eingerichtet werden, dass die Laufbahnwechsler das Verfahren auch regelmäßig erfolgreich absolvieren können.
3. Alle aufgeschichteten Dienstposten müssen kurzfristig so bewertet werden, dass die Besoldung A 11 auf allen Dienstposten erreicht werden kann.
4. Die Festlegung - vier Jahre Polizeihauptmeister - muss gestrichen und der eingeschränkte Praxisaufstieg auch für PolizeiobermeisterInnen ab dem 40. Lebensjahr möglich sein.
5. Die 40 % gehobener Dienst wurden im Jahr 2002 von der Gewerkschaft der Polizei bei der Vorgängerregierung durchgesetzt. Inzwischen sind sowohl die Anforderungen an die Bundespolizei als auch ihre Arbeitsbereiche deutlich angewachsen, so dass es Ziel sein muss, bis zum Jahr 2013 mindestens 50 % Anteil gehobener Dienst in der Bundespolizei zu erreichen. Die Stellenhebungen müssen weiter durchgeschlüsselt werden, damit auch der Bereich A 12 und A 13 weiter aufwächst.
6. Das Bundesministerium des Innern muss ab sofort konsequent überwachen, dass die, durch den Haushalt geschaffenen Aufstiegsmöglichkeiten auch konsequent ausgeschöpft und damit die Ziele erreicht werden.
” Ziel ist es, jetzt und in nächster Zeit bereits deutlich mehr vor allem auch für Beförderung von Polizeiobermeistern und in der Verwaltung der Bundespolizei zu tun. In dieser Frage können wir keine Zeit mehr verlieren. Alternative Möglichkeiten stehen der Bundespolizei derzeit nicht zur Verfügung. Wir die Gewerkschaft der Polizei sind bereit, auch in Abstimmung mit den, in der Bundespolizei vertretenen, anderen Berufsverbänden und Gewerkschaften auch alle anderen, möglichen Wege auszuloten. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass den Menschen in der Bundespolizei nicht realisierbare Illusionen vermittelt werden und die Kolleginnen und Kollegen dann letztendlich mit leeren Händen dastehen. Deshalb sollte auch jeder Kollege und jede Kollegin, die jetzt die Aufstiegsverfahren machen können, diesen Weg auch konsequent gehen. Jedes Aufstiegsverfahren schafft auch persönliche Entwicklung und macht gegebenenfalls zusätzlich eine Beförderung von A 8 nach A 9 möglich”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei.